Interventionsplan - Was tun bei Verdachtsfällen?

Was ist zu tun, wenn tatsächlich ein Verdacht auf Kindesmissbrauch geäußert wird bzw. Du selbst eine verdächtige Beobachtung machst? Wie Du am besten reagierst ist letztlich von Fall zu Fall individuell zu entscheiden. Wir möchten Dir dennoch einige Handlungsleitlinien mit auf den Weg geben, an denen Du dich entlanghangeln kannst, um Dir den ersten Schritt zum „Handeln“ zu erleichtern und die ersten Schritte zur Intervention einzuleiten.

  • Bewahre Ruhe! Es lohnt sich nicht vorschnell und unüberlegt zu handeln.
  • Ziehe die Ansprechperson für Kindesmissbrauch bzw. eine Vertrauensperson im Verein mit ein und bespreche gemeinsam das weitere Vorgehen.
  • Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht an erster Stelle.
  • Gib keine Information an unbeteiligte Dritte weiter.
  • Wichtig: Verspreche dem Kind / Jugendlichen niemals etwas, was Du nicht halten kannst.
  • Dokumentiere alle Beobachtungen, Gespräche und Wahrnehmungen schriftlich am besten mit Datum und so detailliert wie möglich
  • Der Kinderschutzbeauftragte / die Kinderschutzbeauftragte stellt den Kontakt zu einer Fachberatungsstelle her. Diese wird Euch beim weiteren Vorgehen unterstützen.
  • Wäge gemeinsam mit den Fachexperten ab, ob und zu welchem Zeitpunkt die Erziehungsberechtigten des Opfers einbezogen werden.
  • Konfrontiere niemals den vermeintlichen Täter / die Täterin mit dem Verdacht.
  • Informiere den Vorstand über die aktuelle Situation und den Verdachtsfall.
  • Bestätigt sich ein Verdacht, wird der vermeintliche Täter / die Täterin umgehend vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
  • Bespreche nur mit den Fachexperten, wie Du das betroffene Opfer bei der Verarbeitung der Ereignisse unterstützen kannst.

Hilfe holen ist kein Petzen!

Unter www.info-beratung-jugend.de stehen die Kontaktdaten von Anlaufstellen im Landkreis Biberach und Links zu Online-Beratungsangeboten.
Selbstverständlich wird bei allen Stellen das was Du erzählst vertraulich behandelt.