Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der zu erhebenden Mitgliedsbeiträge, die gemäß § 6 der Satzung von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag festgesetzt. Er ist im 1. Monat des Geschäftsjahres fällig und muss bis zum 01.03. eines jeden Jahres bezahlt werden.
     
  2. Der Einzug des Betrages erfolgt grundsätzlich mittels SEPA – Lastschriftverfahrens zum 01.03. eines jeden Jahres. Bei notwendiger Rechnungsstellung werden 5,- € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Rückbelastungen werden 5,- €, bei Mahnungen, nachträglicher Reklamation über die Höhe des Betrages u. ä. wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € berechnet. Rückzahlung für Beitragsermäßigung ist nur bis 30. Juni möglich.
     
  3. Bei Neuaufnahmen im laufenden Jahr werden nur die restlichen Monate berechnet; maximal 11/12 des Jahresbetrages.

    Austrittserklärungen während des Jahres bewirken keine Ermäßigung bzw. Rückerstattung des anteilsmäßigen Jahresbetrages.
    Die Austrittserklärung kann, gemäß § 7 der Satzung, nur schriftlich auf Schluss des Kalenderjahres ( = 31.12. ) erfolgen. wobei die Kündigung / Beendigung von Kindern und Jugendlichen durch den Erziehungsberechtigten abzugeben ist.
     
  4. Für Mitglieder, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, ermäßigt sich der Beitrag von 60,- € auf 40,- €. ( Stichtag: 01.01. )
     
  5. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
     
  6. Alle Veränderungen ( Anschrift, Namensänderung, Bankverbindung, usw. ) die meinen / unseren Beitrag begründen, sofort schriftlich dem FC Mittelbiberach 1924 e.V. mitzuteilen habe.
     
  7. Die Familienmitgliedschaft / -pauschale eines Kindes endet mit Erreichen des 18. Lebensjahres.

    Beitragsregelung ab 01.01.2018

    Passive Mitglieder 25,- €
    Fit durch den Winter 30,- €
    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 35,- €
    Ermäßigter Beitrag * 40,- €
    Mitglieder über 18 Jahre 60,- €
    Ehepaare / Lebensgemeinschaft 100,- €
    davon ein Ehepartner über 63 Jahre alt 90,- €
    Familienpauschale 1 ( 1 Elternteil, bis zu 2 Kinder ) 74,- €
    Familienpauschale 2 ( 2 Elternteile und 1 Kind ) 82,- €

    Familienpauschale 3 ( 2 Elternteile und 2 Kinder;
    1 Elternteil und 3 Kinder; 1 bzw. 2 Elternteile und mehr Kinder )

    90,- €
    * Mitglieder ab 63 Jahren ( Stichtag: 01.01. ), Schüler, Studenten und Auszubildende bis 25 Jahre, Schwerbehinderte ab 50 % MdE, Bezieher  von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente.
    !!Nur auf Antrag mit Nachweis!!

    Verbandsabgabe ab 01.01.2019

    Der durch den FC Mittelbiberach 1924 e. V. zu leistende Verbandsabgabe ( = WLSB – Mitgliedsbeitrag ) wird an alle Mitglieder weiter berechnet.

    Somit haben
    • alle Erwachsenen
    • alle Kinder und Jugendliche
    6,15 €
    3,45 €

    zusätzlich zu ihrem Beitrag zu zahlen. Der Verbandsabgabe wird jährlich zum 01.03. erhoben.

    Die vorstehenden Beiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 20.04.2018 in dieser Höhe festgesetzt. Sie werden ab 01.01.2019 erhoben.