1. Diese Richtlinie zum Datenschutz beinhaltet die "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person" gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung.

  2. Verantwortliche Stelle:

    FC Mittelbiberach 1924 e.V.
    Oberdorfer Straße 9
    88441 Mittelbiberach
    Vorstand:

    Resort Finanzen Florian Dahmen
    Resort Ballsport Christoph Wild
    Resort Bewegungssport Andrea Ege
    Resort Organisation Ingrid Weiß
    Resort Event Kathrin Reisacher-Zell

    vorstand(at)fc-mittelbiberach.de

    Datenschutzbeauftragter:

    Thomas Zell
    Forststraße 9
    88441 Mittelbiberach

    datenschutzbeauftragter(at)fc-mittelbiberach.de

    Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für Datenschutz
    und Informationsfreiheit
    Königstrasse 10a

    70173 Stuttgart
    Email: poststelle(at)lfdi.bwl.de
  3. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, die sonstigen Kontaktdaten ( soweit vorhanden: Telefon, Telefax, E-Mail ), sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem online System DFBnet Verein gespeichert und verarbeitet. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer und für das SEPA-Lastschriftverfahren eine Mandatsreferenz-Nummer, bei Mitgliedern mit Spielberechtigungen Fußball eine Passnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnis Dritter geschützt.

    Nach Artikel 6, Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
  4. Jeder Betroffen hat:
    • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
    • das Recht auf Berichtung nach Artikel 16 DSGVO
    • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
    • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
    • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und
    • das Recht auf Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
  5. Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  6. Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes ist der Verein verpflichtet, seine  Funktionsträger an den Verband im online System meinWLSB zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Postadresse, Kommunikations- und Funktionsdaten. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern werden hierbei: Name, Vorname und Postanschrift übermittelt.

    Als Mitglied im Württembergischen Fußballverband ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder mit bzw. für Spielberechtigungen im online System DFBnet PassOnline an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Postadresse, email-Adresse ( freiwillig ). Bei Funktionsträgern werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Postadresse und Kommunikationsdaten übermittelt. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift übermittelt.

    Als Mitglied im Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder mit bzw. für Spielberechtigungen im online System nuScore clickTT WH an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postadresse, email-Adresse (freiwillig). Bei Funktionsträgern werden Name, Vorname, Postadresse und Kommunikationsdaten übermittelt. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift übermittelt.

    Als Mitglied im Württembergischen Leichtathletik Verband ist der Verein oder das Mitglied selber verpflichtet, bei einer aktiven Teilnahme an Wettkämpfen / Meisterschaften über das online Portal LADV (= Leichtathletik Datenverarbeitung)  sich anzumelden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Postadresse. Startpass – Anträge erfolgen durch Download des Startpass-Antrages über die Homepage des WLV und werden per email, Fax oder Post versandt. Übermittelt werden dabei: Athleten-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, PLZ und Wohnort, Geburtsdatum und Nationalität. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern für Ehrungen durch den WLV werden per email, Fax oder Post über die / den Kreisvorsitzende/n WLV Kreis Biberach übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift und Begründung.

    Als Mitglied im Württembergischen Leichtathletik Verband ist der Verein verpflichtet, die Vereinsdaten und einen Funktionsträger ( normalerweise Abteilungsleiter/in Lauftreff ) über den Vereinsaccount plus zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Geschlecht, PLZ und Wohnort, Geburtsdatum und Nationalität.

    Seit Februar 2015 bietet der Württembergischen Leichtathletik Verband einen neuen Service für seine Mitglieder an. Mit dem WLV-Personenaccount können sich alle interessierten Athleten, Trainer, Funktionsträger und Vereinsansprechpartner online die von ihnen beim WLV gespeicherten Daten ( Anschrift, Lizenzen, Pässe, Ehrungen, Vereinszugehörigkeit, Seminare und Lehrgangsanmeldungen ) einsehen und teilweise bearbeiten.

    Auf ihre personenbezogenen Daten im Archiv können ehemalige Athleten oder Funktionäre des Vereins nur über ihren WLV-Personenaccount selbst zugreifen oder die WLV-Geschäftsstelle kann zugreifen.

    Als Mitglied im Schwäbischen Turnerbund ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder die aktiv an Wettkämpfen ( für den Startpass ) teilnehmen an den Verband über die online Verbandsverwaltungssoftware GymNet zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Postadresse, Foto, Land und Kommunikationsdaten. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern für Ehrungen durch den Turngau, den STB und  den DTB  werden übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift, Telefon, Tätigkeit im STB / Turngau und im Verein.

    Als Mitglied im Turngau Oberschwaben ist der Verein verpflichtet, seinen Funktionsträger Abteilungsleiter(in) Gymnastik an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei: Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Postadresse, Kommunikations- und Funktionsdaten. Bei Ehrungsanträgen von Mitgliedern für Ehrungen durch den Turngau, den STB und  den DTB  werden übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift, Telefon, Tätigkeit im STB / Turngau und im Verein.

    An die Steuerkanzlei Roland Voltenauer werden für Beschäftigte / Mitarbeiter des Vereins, soweit diese Daten von ihnen vorgelegt wurden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Steuerklasse, Entgelt, Sozialversicherungsnummer, Freibeträge, Religionszugehörigkeit, Behinderungsgrad und Passfoto übermittelt und gespeichert.

    An die Gemeinde Mittelbiberach werden im Rahmen des "Antrages für die Jugendförderung" von den Mitgliedern ( nur von Kindern und Jugendlichen mit Wohnort im Gemeindebereich Mittelbiberach / Reute ): Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift einmal im Jahr über das sichere Servicekonto Baden-Württemberg an die Gemeinde übermittelt.

    Im Rahmen eines "Antrages auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ( GastG )" an die Gemeinde Mittelbiberach ist der Verein verpflichtet, für eine Veranstaltung in der Turn- und Festhalle Mittelbiberach oder im Haus der Vereine in Reute einen Vertreter des Vereins und zusätzlich eine Person, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist, mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Handy und Email-Adresse schriftlich zu melden und eine Kopie eines Ausweisdokumentes beizufügen.

    Zur Durchführung des SEPA – Lastschriftverfahrens für den jährlich zum 01.03. fälligen Einzug des Mitgliedsbeitrages und der Umlage werden von den Mitgliedern an die Raiffeisenbank Biberach eG mit der Software WinData: Name, Vorname, Mandatsreferenz-Nr., Verwendungszweck, Gläubiger - Identifikationsnummer, IBAN und BIC übermittelt.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit 11.05.2020 ist der Sport im Freien ( Outdoor ) und seit dem 02.06.2020 in Hallen ( Indoor ) als Vereinssport wieder möglich. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person (= Trainer*innen oder Übungsleiter*innen) zu benennen. Der Name, Vorname und die Erreichbarkeit ( Handy bzw. Telefon oder Adresse ) aller Trainings- und Übungsteilenehmer*innen, sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Diese Einzelfalldokumentation mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen wird nach 4 Wochen vernichtet.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit 01.08.2020 istder   Spielbetrieb   Fußball   (Aktive   und   Jugend)   wieder   möglich. Für   jedes   Fußballspiel   ist   eineverantwortliche Person ( = 1 Ordner, der namentlich im Spielbericht eingetragen wird ) zu benennen.Mit Einzelblatt pro Zuschauer*innen wird der Name, Vorname, die Erreichbarkeit ( Handy bzw.Telefon oder Adresse ) , das Datum und Zeitraum der Anwesenheit aller Zuschauer , sowie der Nameder   verantwortlichen   Person   sind   in   jedem   Einzelfall   zu   dokumentieren.   DieseEinzelfalldokumentation   mit   den   personenbezogenen   Daten   der   Zuschauer*innen   wird   nach   4 Wochen vernichtet.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit 24.07.2020 dasVereinsheim   wieder   für   Besucher   geöffnet.   Für   jede   Öffnung   des   Vereinsheim     ist   eineverantwortliche Person ( = diejenige Person, die das Vereinsheim aufsperrt ) zu benennen. MitEinzelblatt je Besucher*innen wird der Name, Vorname, die Erreichbarkeit ( Handy bzw. Telefon oderAdresse ) ,  das Datum und Zeitraum der Anwesenheit aller  Besucher , sowie der  Name derverantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Diese Einzelfalldokumentationmit den personenbezogenen Daten der Besucher*innen wird nach 4 Wochen vernichtet.

    Bei Vermietungen des Vereinsheims an Mitglieder des Vereins, ist der Mieter verpflichtet, von allenanwesenden Personen bei der Veranstaltung: Name, Vorname, die Erreichbarkeit ( Handy bzw.Telefon oder Adresse ) , das Datum und Zeitraum der Anwesenheit aller Personen , sowie der Nameder   verantwortlichen   Person   (   =   Mieter   )   in   jedem   Einzelfall   zu   dokumentieren.   DieseEinzelfalldokumentation mit den personenbezogenen Daten der anwesenden Personen wird nach 4 Wochen vernichtet.
     
  7. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Texte, Fotos und Filme seiner Mitglieder in Printmedien, seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt diese Daten zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und erfolgreiche Sportler, Wahlergebnisse sowie bei sportliche und sonstige Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei, neben Fotos und Filmen, auf Namen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen Gründen ( z.B. Einteilung in Wettkampfklassen ) erforderlich – Alter und Geburtsjahrgang.
  8. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt alle Fotos auf der Homepage.
  9. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und Printmedien berichtet der Verein auch über Ehrungen, Geburtstage und weitere persönliche Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht. Berichte über Ehrungen nebst Foto darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf diese Veröffentlichungen kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein entfernt dann die Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen.
  10. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.